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Steuerberater/in

STEUERN

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Der Verkauf von Kryptowährungen ist steuerfrei, sobald eine Haltefrist von mindestens einem Jahr ab Kaufdatum überschritten ist oder der Gewinn die 600,- € Freigrenze nicht übertrifft. Kryptowährungen werden rechtlich als "immaterielle Wirtschaftsgüter" behandelt. Erträge aus Geschäften mit Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung aufgeführt werden.

WIE WERDEN KRYPTO'S VERSTEUERT

Die Corona-Krise hat alternative Anlageprodukte beliebter denn je gemacht. Denn viele Anleger streben auch weiterhin nach hohen Gewinnen. Kryptowährungen wie der Bitcoin geraten dadurch wieder stärker in den Fokus.
Kryptowährungen sind in Deutschland aber kein gesetzliches Zahlungsmittel. Aus diesem Grund können sie aus steuerlicher Sicht auch nicht mit Erträgen aus Aktien, Geldanlagen oder weiteren Finanzgeschäften verglichen werden.
Aus Sicht des Finanzamts sind die Erträge, die aus dem Handel mit Bitcoins und anderen Krypowährungen resultieren, vergleichbar mit Gewinnen bei Kunstwerken oder anderen Wertgegenständen.
Das hat den positiven Effekt, dass Gewinne aus dem Verkauf solcher digitalen Währungen steuerfrei sein können.

DANN SIND KRYPTO'S STEUERFREI

Wichtig bei der Besteuerung sind zwei Werte:

  1. Der Ertrag bzw. der Gewinn, den du mit dem Verkauf deiner Kryptowährungen erzielt hast.

  2. Die Zeitspanne, in der du die Krypto's besessen hast.

Dabei gilt:
Hast du die Krypto's über ein Jahr lang selbst besessen, ist der Verkauf steuerfrei. Die Höhe des Gewinns spielt dabei keine Rolle und du musst ihn auch nicht in deiner Steuererklärung angeben.

Hast du deine Ktrypto's innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft, sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Ab 600 Euro muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden. Ist dein Gewinn auch nur um 1 Euro höher, bist du zur Besteuerung des kompletten Gewinns verpflichtet.

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Achtung:
Die 600-Euro-Grenze gilt nicht allein für Kryptowährungen, sondern auch für alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Verkaufst du zum Beispiel ein Gemälde innerhalb eines Jahres mit 700 Euro Gewinn, hast du die komplette Freigrenze bereits überschritten und die Höhe des Gewinns aus deinen Bitcoin-Verkäufen ist unerheblich.

DIE HALTEDAUER VON KRYPTO'S

Solltest du häufiger Kryptowährungen kaufen und auch wieder verkaufen, kann es schwierig sein, die exakte Haltedauer zu ermitteln. Schließlich ist es fast unmöglich, jedem einzelnen Coin das Kaufdatum bzw. Verkaufsdatum zuzuweisen.

Damit du die Erträge aus deinen Kryptoverkäufen trotzdem in deine Steuererklärung aufnehmen kannst, kannst du die FIFO-Methode (First-in-First-out) nutzen. Diese bedeutet, dass du diejenigen Coins zuerst verkaufst, die du zuerst angeschafft hast.

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Dazu folgendes Beispiel:

  • Dein Kauf 1: 5. April 2016 â€“ 2 Bitcoins – pro Stück 233,90 EUR

  • Dein Kauf 2: 17. Dezember 2016 â€“ 2 Bitcoin – pro Stück 421,87 EUR

Prüfe nun, wann du Bitcoins verkauft hast.

  • Verkauf: 16. Juni 2017 – 3 Bitcoins – pro Stück 660 EUR

Nun wird angenommen, dass du zunächst die beiden Bitcoins aus Kauf 1 verkauft hast. Im nächsten Schritt schaust du, wie viele du darüber hinaus verkauft hast. Das wäre 1 Bitcoin aus Kauf Nummer 2.

Nun kannst du ermitteln, wie lange die Bitcoins in deinem Besitz waren.
Die beiden verkauften aus Kauf 1 waren länger als ein Jahr in deinem Besitz (5. April 2016 bis 16. Juni 2017). Dieser Verkauf ist unabhängig vom Ertrag steuerfrei.

Der andere Bitcoin war weniger als ein Jahr in deinem Besitz (17. Dezember 2016 bis 16. Juni 2017), den Gewinn müsstest du also versteuern. Jedoch nur, wenn du mehr als 600 Euro Gewinn erzielt hast.

AUCH MÖGLICH: DIE LIFO-METHODE

Die steuerliche Behandlung von Krypto's ist noch nicht endgültig geklärt. Bis dahin kannst du neben der FIFO-Methode auch die LIFO-Methode (Last-in-First-out) anwenden. Hier gehst du genau umgekehrt vor. Es wird angenommen, dass du die Kryptowährungen zuerst verkaufst, die du als letzte gekauft hast.

Je nach Einzelfall kann sowohl die FIFO- als auch die LIFO-Methode steuerliche Vorteile haben. Bitte beachte aber, dass du ein einmal gewähltes Verfahren nicht mehr ändern kannst. Also: Einmal FIFO immer FIFO.


Tipp: Wir empfehlen dir die Nutzung der FIFO-Methode. Zusätzlich solltest du über deine Krypto-Käufe und -Verkäufe genau Buch führen, um bei Nachfragen vonseiten des Finanzamts entsprechend reagieren zu können.

SO BERECHNEST DU DEN ERTRAG

Die Höhe deines Ertrags berechnest du ganz einfach:

Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Verkaufswerbungskosten = Ertrag.

Verkaufswerbekosten können zum Beispiel Händlerprovisionen sein. Der Ertrag kann sowohl ein positiver Gewinn als auch ein Verlust sein.

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Hast du Verluste beim Handel mit Kryptowährungen gemacht, kannst du damit deine Steuerlast mindern. Entstandene Verluste können aber auch nur mit ebenfalls entstandenen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im jeweiligen Kalenderjahr verrechnet werden. Dadurch sinkt insgesamt der Gewinn aus Veräußerungsgeschäften und deine Steuer wird geringer.

Hast du keine Gewinne gemacht, kannst du deine Verluste ohne Begrenzung auf künftige Jahre vortragen und mit künftigen Gewinnen gegenrechnen.

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​Deine Gewinne versteuerst du mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, da es sich hierbei um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt.

WIE TRAGE ICH KRYPTOWÄHRUNGEN IN DIE STEUERERKLÄRUNG EIN?

Mit Taxfix kannst du deine Erträge auf Bitcoin-Verkäufe ganz einfach in deine Steuererklärung eintragen. Im Bereich „Einkommen“ gibst du an, dass du im jeweiligen Steuerjahr Bitcoins verkauft hast. In den Folgefragen gibst du an, wie lange sie in deinem Besitz waren und zu welchem Preis du sie ge- und wieder verkauft hast. Alle Datums- und Preisangaben werden von der Taxfix-App explizit erfragt und die richtigen Felder in den Steuerformularen eingetragen.

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